F.A.Q.

100hr Sound Meditation Training


What is included

  • Full 7 day Initiation Retreat

  • 4 Virtual Classrooms

  • Lodging & Accommodation

  • 3 Organic Vegan / Vegetarian Meals per day

  • Case Study Program

  • 100hour Certification

What is not included

  • Transportation

  • Soneiro Sound Workbook has en extra cost on arrival of 35€

Do I need musical experience?

Our training is made for beginners with no musical experience, those with some experience and also those who are professional musicians. You do not need previous experience with music or playing music, however it’s great if you do have experience.

We do recommend you start getting acquainted with how sound and music affect you in daily life.

We have a full range of participants, from professional musicians to those who have never picked up an instrument before. All are welcome!


Our in person training specialises on the therapeutic use of Himalayan singing bowls, crystal singing bowls, the gong, metallophones and chimes, steel tongue drums, monochords, sansula, frame drum, other melodic instruments and the human voice.

Our Online Course specialises in the therapeutic use of tibetan singing bowls, crystal singing bowls & the human voice. We also provide here and there guidance in using other melodic instruments, but it isn’t the main focus.

Which instruments will I work with?


How many people will join the training?

Our in person training class sizes range between 18-25 people.

Our online class sizes range between 30 - 80 people.


We recommend that you buy at least 2 - 3 Tibeten or crystal singing bowls before the training, to get acquainted with sound therapy.

We have incredible hand made singing bowls available through our webshop. These bowls have more character and are normally made while having a mantra sung into them.

If you would like to order some you can click here (Shipping only within the EU & UK at the moment)

You do not NEED any instruments before the In Person Training, but it is recommended. You need singing bowls for the Online Trainings.

What Instruments do I need?


I am new to meditation, can I join?

Of Course you can. It is all a practice and you are very invited to practice with us. During the Trainings we offer different meditation techniques ranging from mindfulness meditations to visual and auditory meditations, such as our sound meditations. Walking meditations, Yoga Nidra, Breathwork and many other practices.


I don’t speak English/German, is that a problem?

We speak both English and German during our events. However, the Sound Training is predominately in English (The course material and most of the lectures). This being said, we recommend a minimum level of B1 in english for the best experience. We will also often translate pieces of the lectures when we have students with lower level english understanding. We are working with sound and music - a language beyond words - the universal language - and most of the training is experiential so you will learn by doing. Don’t worry about the language too much :)

The Zoom Virtual Classrooms are at 19:00 - 21:00 (CET/CEST) on the following dates : May 3, May 4, May 29, June 19, 2024.

These sessions will also be recorded so you can always dive back into the material, or in case you miss a session.


When are the Online Virtual Classrooms?

A.G.B’s

7 Day Sound Meditation Training

1. Anmeldung, Bestätigung
Die Anmeldung erfolgt mit dem Erhalt der Anzahlung (50% oder 100%) der Traininggebühr. Mit Tätigung der Anzahlung wird den AGB´s zugestimmt.

2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von mindestens 50 % der Traininggebühr fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
2.2 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn-(maβgeblich ist der Eingang der Zahlung bei dem Veranstalter) fällig. Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Gesamtpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer die Aufforderung erhalten hat, kann der Veranstalter nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten von 30% der Reisekosten belasten.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzperson
3.1 Sie können jederzeit vor Beginn des Training vom Vertrag zurücktreten. Maβgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2 Wenn Sie zurücktreten, kann der Veranstalter gemäβ §651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Rücktrittsdatum wie folgt staffelt:

  • bis 8. Woche vor Trainingsbeginn 50 % der Trainingsgebühr

  • bis 6. Woche vor Trainingsbeginn 65 % der Trainingsgebühr (entspricht der Anzahlung)

  • bis 4. Woche vor Trainingsbeginn 80 % der Trainingsgebühr

  • ab 3. Woche vor Trainingsbeginn 100 % der Trainingsgebühr

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

3.3 Sie können bis zum Training eine Ersatzperson stellen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Teilnehmer und Sie haften als Gesamtschuldner für den Trainingspreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Die Ersatzperson zahlt also den Gesamtpreis der Trainingsgebühr. Der Veranstalter behält sich vor, je nach Datum und Aufwand des Tausches, die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einzubehalten. Sofern es eine Warteliste gibt, bietet der Veranstalter an, den Platz an eine Person von dieser zu vergeben. Hier gilt das Gleiche mit der Anzahlung.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Trainingsleistungen, die Ihnen ordnungsgemäβ angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

5.1 Wenn der Veranstalter vor Beginn des Trainings der Ansicht ist, dass der potenzielle Training-Teilnehmer nicht mit dem Training Konsens übereinstimmt und daher die Durchführung des Trainings behindern, oder die anderen Teilnehmer stören könnte, ist der Veranstalter berechtigt, die Training-Reservierung des Teilnehmers mit einer vollständigen Rückerstattung der bis dahin an den Veranstalter gezahlten Leistungen rückgängig zu machen.

5.2 Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Trainingvertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Trainings ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maβ vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Alle Teilnehmer haben den Regeln der Hausordnung zu folgen, diese wird zu Beginn der Reise vor Ort erklärt und ausgehangen. Dazu zählt u.a. das Verbot vom Konsum illegaler Substanzen auf dem Gelände.

6. Kündigung wegen höherer Gewalt
6.1 Wird die Veranstaltung wegen höherer Gewalt beeinträchtigt oder kann nicht stattfinden, ist der Veranstalter zu keinerlei Schadensersatz oder Rückzahlung des Teilnahmebetrag verpflichtet.
6.2 Der Veranstalter kann das Datum aufgrund höherer Gewalt verlegen.

7. Obliegenheiten des Teilnehmers
7.1 Der Teilnehmer ist für seine An- und Abreise selbst verantwortlich und trägt auch die Kosten für diese. Gern leisten wir Hilfestellung.
7.2 Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.
7.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

8. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

9. Veranstaltung Verlegen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Event terminlich/örtlich zu verlegen.

10. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschlieβlich deutsches Recht Anwendung.


Soneiro GbR
Mittelstrasse 27
14467 Potsdam

info@soneirocollective.com
+49 176 5685 3418




A.G.B’s

The Spirit of Sound Online Course

1. Anmeldung, Bestätigung
Die Anmeldung erfolgt mit dem Erhalt der Anzahlung (100%) der Traininggebühr. Mit Tätigung der Anzahlung wird den AGB´s zugestimmt.

2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von mindestens 100 % der Traininggebühr fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
2.2 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn-(maβgeblich ist der Eingang der Zahlung bei dem Veranstalter) fällig. Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Gesamtpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer die Aufforderung erhalten hat, kann der Veranstalter nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten von 30% der Reisekosten belasten.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzperson
3.1 Sie können jederzeit vor Beginn des Training vom Vertrag zurücktreten. Maβgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2 Wenn Sie zurücktreten, kann der Veranstalter gemäβ §651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Rücktrittsdatum wie folgt staffelt:

  • bis 8. Woche vor Trainingsbeginn 80 % der Trainingsgebühr

  • bis 6. Woche vor Trainingsbeginn 90 % der Trainingsgebühr

  • bis 4. Woche vor Trainingsbeginn 100 % der Trainingsgebühr

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

3.3 Sie können bis zum Training eine Ersatzperson stellen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Teilnehmer und Sie haften als Gesamtschuldner für den Trainingspreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Die Ersatzperson zahlt also den Gesamtpreis der Trainingsgebühr. Der Veranstalter behält sich vor, je nach Datum und Aufwand des Tausches, die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einzubehalten. Sofern es eine Warteliste gibt, bietet der Veranstalter an, den Platz an eine Person von dieser zu vergeben. Hier gilt das Gleiche mit der Anzahlung.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Trainingsleistungen, die Ihnen ordnungsgemäβ angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

5.1 Wenn der Veranstalter vor Beginn des Trainings der Ansicht ist, dass der potenzielle Training-Teilnehmer nicht mit dem Training Konsens übereinstimmt und daher die Durchführung des Trainings behindern, oder die anderen Teilnehmer stören könnte, ist der Veranstalter berechtigt, die Training-Reservierung des Teilnehmers mit einer vollständigen Rückerstattung der bis dahin an den Veranstalter gezahlten Leistungen rückgängig zu machen.

5.2 Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Trainingvertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Trainings ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maβ vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Alle Teilnehmer haben den Regeln der Hausordnung zu folgen, diese wird zu Beginn der Reise vor Ort erklärt und ausgehangen. Dazu zählt u.a. das Verbot vom Konsum illegaler Substanzen auf dem Gelände.

6. Kündigung wegen höherer Gewalt
6.1 Wird die Veranstaltung wegen höherer Gewalt beeinträchtigt oder kann nicht stattfinden, ist der Veranstalter zu keinerlei Schadensersatz oder Rückzahlung des Teilnahmebetrag verpflichtet.
6.2 Der Veranstalter kann das Datum aufgrund höherer Gewalt verlegen.

7. Obliegenheiten des Teilnehmers
7.1 Der Teilnehmer ist für seine An- und Abreise selbst verantwortlich und trägt auch die Kosten für diese. Gern leisten wir Hilfestellung.
7.2 Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.
7.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

8. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

9. Veranstaltung Verlegen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Event terminlich/örtlich zu verlegen.

10. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschlieβlich deutsches Recht Anwendung.


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